Elterninfo
ANMELDUNG
Vor Aufnahme des Kindes wird ein Gespräch geführt, das als Grundlage für eine optimale Betreuung dient, dies kann beim Besuchstag organisiert werden. Die Anmeldung und die dabei vereinbarten Daten gelten als verbindlich, wenn die Eltern den Betreuungsvertrag unterschreiben. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr.
Falls sie das Kind schon vorher Abmelden wollen, gelten die festgehaltenen Vereinbarungen zur Kündigung. (siehe Kündigung)
MITBRINGEN
Windeln, Hausschuhe, Ersatzkleider, Rucksack mit Wasserflasche (Gummistiefel, Badesachen, Regenhosen je nach Jahreszeit)
VERSICHERUNG
Da üblicherweise alle Kinder über die Krankenkasse gegen Krankheit- und Unfall versichert sind, besteht für den Frechdachs keine spezielle Unfallversicherung. Die Eltern sind sich bewusst, dass das Risiko voll zu ihren privaten Lasten geht. Für mitgebrachte Spielsachen, Schmuck etc. übernimmt der Frechdachs keine Verantwortung. Dies gilt auch für verloren gegangene Kleidungsstücke oder Schuhe.
Für die Versicherung des Kindes ist der Erziehungsberechtigte verantwortlich.
ELTERNARBEIT
Elternarbeit ist uns ein grosses Anliegen. Das Interesse der Eltern an ihren Kindern und unserer Arbeit sowie ein regelmäßiger Austausch zwischen Eltern und den Spielgruppenleiterinnen ist erforderlich.
Elterngespräche
Gespräche zwischen Eltern und den Spielgruppenleiterinnen sind sehr wichtig, da sie helfen, das Kind besser zu verstehen.
Beim Bringen und Holen der Kinder haben die Eltern die Möglichkeit Anliegen und Fragen in einem Tür und Angelgespräch zu besprechen. Mit allen Eltern wird ein Elterngespräch abgehalten, wenn nötig wird ein Dolmetscher organisiert. Besteht bei Eltern oder Spielgruppenleiterin zusätzlich der Wunsch nach einem Gespräch unter dem Schuljahr, kann dieses jederzeit vereinbart werden. Für Kinder ist es wichtig, dass sich die Erwachsenen austauschen. Je kleiner das Kind ist, desto wichtiger ist die transparente Kommunikation, da das Kind sich noch nicht ausreichend verständigen kann.
KÜNDIGUNG
Die Anmeldung gilt für 2 Semester. (1 Schuljahr)
Die Abmeldung eines Kindes unter dem Schuljahr, muss unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten im Voraus, auf Ende eines Monats erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, sind die Beiträge gemäss Belegung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu bezahlen. Bei ausserordentlichen Fällen, die besprochen wurden kann der Platz von der Leitung per sofort mit schriftlicher Kündigung aufgelöst werden.